Warum ein Letter of Intent (LOI) bei Verhandlungen von Vorteil ist

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Letter of Intent (LOI) besprechen wir in einigen der von uns begleiteten Verhandlungen. Unten stehend erste Anmerkungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben:

Ein Letter of Intent – LOI (übersetzt: Absichtserklärung) dokumentiert zum einen die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen, beinhaltet zum anderen und im Gegensatz zu einem Vorvertrag keine juristische Bindung für einen späteren Kaufabschluss. Als Instrument hat er neben den oben genannten und vielleicht weniger greifbaren Nutzen den Vorteil, dass bereits besprochene Inhalte systematisch schriftlich festgehalten werden.

Ein Thema, das besprochen wurde, wird darin dokumentiert und kommt nicht wieder auf den Tisch, es sei denn, nach einem neuen Kenntnisstand steht eine Veränderung/Neuverhandlung an. Wenn der Letter of Intent von Beginn einer Struktur (die wir als Beispiel auch gerne vorschlagen) folgt, ist auch gewährleistet, dass in den laufenden Verhandlungen kein Punkt außer acht gelassen wird. Diese Struktur kann und soll selbstverständlich um allfällige, für die jeweiligen Verhandlungen speziellen Themen ergänzt werden.

Die Vertraulichkeit der Verhandlungen, begonnen mit der Verkaufsabsicht der Verkäufer und mit der Kaufabsicht der Käufer bis hin zu Unterlagen und deren Handhabung / Vernichtung sowie Stillschweigen auch über die Verhandlungen hinaus ist ebenfalls Teil des LOI, diese ist sehr wohl juristisch bindend.

Wichtig ist weiters, dass der Verteiler des LOI festgelegt wird und das Dokument auch einen Stand (Datum der letzten Änderung) aufweist. Ebenso ist festzuhalten, wer Veränderungen vornehmen darf. Wenn diese Disziplin eingehalten wird und zwei oder drei Stände (muss nicht zwingend jede kleine Änderung sein) unterfertigt werden, gibt das den Verhandlungen eine klare Linie, die zuletzt in einen Kaufvertrag übernommen werden kann.

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