Aus unserer Sicht ist das EBIT der wichtigste Ausgangspunkt bei der Unternehmensbewertung. EBIT steht dabei für „earnings before interest and taxes“, bedeutet also „Ergebnis vor Zinsen und Steuern“. Es bezeichnet den Gewinn eines Unternehmens in einem gewissen Zeitraum.
Hier gilt es, unter anderem zwei Dinge zu betrachten:
- Die Ermittlung des anzuwendenden EBIT, welches von jenem in den Jahresabschlüssen in beide Richtungen abweichen kann
- Die Berücksichtigung des so ermittelten EBIT, wenn die Geschäftszahlen volatil (unbeständig) sind
Um das anzuwendende EBIT für eine Firmenbewertung zu ermitteln, betrachten wir den Jahresabschluss näher. Falls nicht ohnehin gesondert ausgewiesen, klären wir in persönlichen Gesprächen die Höhe des Geschäftsführergehalts, ob weitere Familienmitglieder angestellt sind und ob alle diese Bezüge marktgerecht sind. Auch andere Aufwendungen wie Firmenfahrzeuge werden hinterfragt.
Wenn die entsprechenden Aufwendungen sehr hoch sind, weil beispielsweise ein üppiges Geschäftsführergehalt ausbezahlt wird oder hohe KFZ-Aufwendungen ausgewiesen sind, setzen wir in unserem Ansatz des EBIT angemessene Kosten ein und rechnen den darüber hinaus gehenden ausgewiesene Aufwand dem EBIT zu.
Bei Durchsicht mancher Unterlagen stoßen wir auch auf das Gegenteil: es ist kein Unternehmer- oder Geschäftsführergehalt ausbezahlt, es werden bei Bedarf Gewinne entnommen. In diesem Fall ist das ausgewiesene EBIT entsprechend nach unten zu korrigieren.
Der Gedanke ist klar: nach dem Firmenverkauf muss das Unternehmen weiter funktionieren, entsprechende Kapazitäten sind am Markt zu finden und wollen entsprechend honoriert sein. Arbeitet nach dem Firmenkauf die Käuferin oder der Käufer selbst, haben auch diese Anspruch auf ein angemessenes Gehalt.
Steht das EBIT des letzten vollen Geschäftsjahres fest, werden die Ergebnisse mehrerer Jahre verglichen. Im Falle eines Verlaufs ohne große Abweichungen und einer ebensolchen Prognose ist die Sache simpel.
Bei stark abweichenden Zahlen gilt es Faktoren zu berücksichtigen wie:
• Einmaleffekte in beide Richtungen, große Aufträge wie auch argumentierbare Ausfälle bringen Ausreißer, deren Gewichtung anzupassen ist.
• Erkennbare Tendenzen bei auf- oder absteigenden Zahlen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
• Prognosen, die entweder von den historischen Zahlen abweichen oder die für sehr junge Unternehmen gestellt werden, sind jedenfalls kritisch zu prüfen.
Die Ausführungen mögen zwar nach Haarspalterei klingen, sind aber bei einer zentralen Kennzahl zur Ermittlung vom Unternehmenswert unabdingbar und in der Praxis komplexer als hier beschrieben.
Dieser Blogbeitrag gibt lediglich Hinweise, wie die Czako Partner GmbH den EBIT zur Firmenbewertung ermittelt. Sollten Sie einen vertrauenswürdigen Partner zur Ermittlung des EBIT Ihres Unternehmens suchen, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Es sind gut investierte unverbindliche 60 Minuten in einem absolut vertraulichen Ambiente. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns unter 01 – 513 67 70 an oder folgen Sie uns in einem ersten Schritt auf LinkedIn. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.